Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Gestaltung des Auftrages
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Auftragnehmerin schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.
1.2 Die Dienstleistung findet auf der Grundlage der in Vorgesprächen vereinbarten Konzepte und Inhalte statt. Bei offen ausgeschriebenen Seminaren findet die Dienstleistung auf Grundlage der in der Seminarankündigung beschriebenen Inhalte und Konzepte statt. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen persönlich.
2 Urheberrechte
2.1 Die von der Auftragnehmerin entwickelten Konzepte, Methoden, Übungen und Arbeitsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht der Auftragnehmerin. Sie werden dem Auftraggeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer*innen sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verkaufen.
2.2 Der Auftraggeber wird die Teilnehmer*innen in geeigneter Form verpflichten, die vorstehend beschriebenen Urheberrechte der Auftragnehmerin zu wahren.
2.3 Die Auftragnehmerin sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihr verwendeten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Coaching oder in Seminaren entgegenstehen. Sie stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der von der Auftragnehmerin bereitgestellten Materialien entstehen könnten.
2.4 Die Auftragnehmerin wird Urheberrechte, die an den ihr vom Auftraggeber überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für die Dienstleistung erforderlich oder vereinbart ist.
3 Datenschutz
3.1 Die Auftragnehmerin speichert die personenbezogenen Daten, die ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Die Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Eine weitergehende Speicherung personenbezogener Daten findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter Form.
3.2 Die Auftragnehmerin wahrt strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit entstehen und die sie aus der Verarbeitung dieser Informationen gewonnen hat.
3.3 Die Auftragnehmerin wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers und der Teilnehmer*innen, die ihr durch die Dienstleistung bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
3.4 Nach schriftlicher Einwilligung der Teilnehmer*innen und des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwenden.
3.5 Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
4 Honorar, Rücktritt und Kostenerstattung
4.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
4.2 Honorare und eventuelle Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von der Auftragnehmerin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.3 Bei offen ausgeschriebenen Workshops und Schreibzeiten im schreibraum.ms ist der Teilnahmebeitrag vorab zu bezahlen. Es gelten folgende Rücktrittsregelungen: Bei Workshops kann die Teilnahme bis zwei Wochen vor Workshopbeginn kostenfrei storniert werden, bei Schreibzeiten bis eine Woche vorher. Danach fällt jeweils die volle Teilnahmegebühr an, außer es wird ein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt.
4.4 Die Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Sie werden ohne Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Auftraggeber eine Bescheinigung über seine Befreiung von der Mehrwertsteuer vorlegt. Bei offen ausgeschriebenen Workshops, Schreibzeiten und Coaching im schreibraum.ms ist die Mehrwertsteuer im Teilnahmebeitrag enthalten und wird in der Rechnung ausgewiesen.
4.5 Sofern nichts anderes vereinbart wird, berechnet die Auftragnehmerin bei einer Tätigkeit am Ort des Auftraggebers den Normalpreis der Bahnfahrt 2. Klasse. Weitere Kosten, insbesondere für erforderliche Übernachtungen, werden gesondert vereinbart.
5 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die durch sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
6 Besondere Bestimmungen für Seminare bei Auftraggebern
6.1 Die Auftragnehmerin erbringt die im Vertrag beschriebene Dienstleistung. Sie führt ihre Tätigkeit frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt: Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar von 25% des vereinbarten Honorars zu zahlen, bis zu zwei Wochen vorher von 50 % und bis zu einer Woche vorher von 75 %. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Honorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens bei der Auftragnehmerin.
6.3 Ist die Auftragnehmerin wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung verhindert, teilt sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
Die Vertragspartner*innen werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Seminar mit anderen Dozent*innen durchzuführen.
6.4 Werbung
Auftraggeber und Auftragnehmerin sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Seminars, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Seminars hinzuweisen.
6.5 Konkurrenzklausel
Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird die Auftragnehmerin nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.
7 Scientology-Klausel
Die Auftragnehmerin versichert, dass sie in keiner Form und Weise die Technologie von L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien anwendet oder danach arbeitet.
8 Schlussklauseln
8.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
8.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
8.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahekommt.
Stand: 1. April 2017